Steuerbegünstigte Zuwendungen sind freiwillige, unentgeltliche Ausgaben zur Förderung der Zwecke des Vereins. Sie können in Geld- oder Sachzuwendungen bestehen.
Erläuterungen:
Einnahmen eines Vereins, für die eine Gegenleistung erbracht wird, sind keine Spenden, weil in diesem Fall die Ausgabe des Förderers nicht unentgeltlich erfolgt. Das gilt auch dann, wenn die Zuwendung den Wert der Gegenleistung übersteigt. Eine Aufteilung der Zuwendung in ein Entgelt für die Gegenleistung und eine Spende ist nicht zulässig.
Nicht zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören ebenfalls Dienstleistungen oder die Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten. Keine Spenden in diesem Sinne sind z.B.
Die bevorzugte Form der Spende ist die Geldzuwendung.
Einnahmen aus Spenden dürfen nur im Sinne des Satzungszweckes verwendet werden.
Alle Spender erhalten nach Eingang ihrer Spende (ab 200,00 €) beim TSV-Emtinghausen ein Schreiben über den Eingang ihrer Spende verbunden mit einer beigefügten Spendenbescheinigung. Bei Beträgen unter 200,00 € stellen wir keine Bescheinigung aus, es reicht der Bankbeleg für das Finanzamt des Spenders.
Die Abwicklung nimmt unsere Kassenwartin Kordula Mathofer vor. Sie beantwortet auch gerne Fragen zum Thema "Spenden". An dieser Stelle möchten wir uns einmal bei allen Spendern und Sponsoren für ihre Unterstützung bedanken, verbunden mit dem Wunsch auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
Unter Sponsoring wird die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene, unternehmensbezogene Ziele der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.
Erläuterungen:
Einnahmen des Vereins, die darauf beruhen, dass als Gegenleistung für ein Unternehmen geworben wird, sind Sponsoring-Einnahmen.
Sponsoring-Einnahmen sind grundsätzlich für
Bei geringen Werbeleistungen, die mehr denen einer Höflichkeitsgeste entsprechen (z.B. Namensnennung in der Vereinszeitschrift: “Mit freundlicher Unterstützung von….“ ), nimmt die Finanzverwaltung noch keine Steuerpflicht an und der Sponsor kann die Ausgabe i.d.R. als Spende steuerlich absetzen.
Über die Erstellung einer Spendenbescheinigung entscheidet jedoch der Vereinsvorstand.
Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Vereins sollten in einer Vereinbarung (Sponsoring-Vertrag) geregelt werden. Der Verein stellt dem Sponsor die erbrachte Leistung + USt. in Rechnung.
Sponsoring-Einnahmen dürfen nur im Sinne des Satzungszweckes verwendet werden.