Hier macht Sport Spaß !



SportversicherungTSV Emtinghausen von 1910 e.V.

Sportversicherung

Für die Mitglieder in den Sportvereinen und Sportverbänden gibt es einen Basis-Versicherungsschutz. Hierzu haben der LandesSportBund Niedersachsen (LSB) und der Niedersächsische Fußball-Verband (NFV) mit dem Versicherungsunternehmen ARAG den so genannten Sportversicherungsvertrag abgeschlossen.

Jugendliche unter 18 Jahren sind im Bereich der Sportunfallversicherung nicht in diesem Vertrag mit der ARAG erfasst, sie sind über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) der Gemeinden versichert.

Die Sportversicherung ist immer nur als zusätzliche Versicherung für nachhaltige oder andauernde Gesundheitsbeeinträchtigung zu verstehen und kann die gesetzlichen und privaten Versicherungen nur ergänzen. Behandlungskosten im Krankheitsfall übernehmen die gesetzlichen/privaten Krankenkassen im Rahmen der vereinbarten/zugesagten Leistungen.

Im Folgenden sind einige wichtige und praxisnahe Informationen zur Sportversicherung zusammengestellt. Diese Kurzinformation ist jedoch nur ein Auszug aus dem Sportversicherungsvertrag, sie stellt deshalb keine umfassende Information dar und kann im Einzelfall auch nicht verbindlich sein.

Wer ist versichert?

  • Alle Vereine und Verbände des LSB/NFV
  • Alle Vereinsmitglieder
  • Vereinsfunktionäre (wenn sie Mitglieder sind)
  • Übungsleiter und Helfer (auch Nichtmitglieder)
  • Angestellte und Mitarbeiter (auch Nichtmitglieder)

Welche Veranstaltungen und Aktivitäten sind versichert?

  • Teilnahme am regulären, satzungsgemäßen Vereinsbetrieb wie z.B. Übungs- und Trainingsstunden, Wettkampf, Sportveranstaltungen etc.
  • Hin- und Rückwege zu den Veranstaltungen
  • Mitarbeit an Bauprojekten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten

In welchen Bereichen besteht Versicherungsschutz?

1. Unfallversicherung

Leistungen für den Todesfall, Invalidität (ab 20 % Invaliditätsgrad), Bergungskosten und so genannte Unfallzusatzleistungen (wie z.B. Zahnersatz, Brillenschäden) für Mitglieder.

2. Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung umfasst die Haftpflicht zum Beispiel aus Haus-und Grundbesitz, Bauherrenrisiko, Gewässerschäden, Schäden aus Tierhaltung und Einsatz von Fahrzeugen (nur für Vereine und Verbände), Schlüsselverlust und vor allem Haftpflichtschutz für Funktionäre, Übungsleiter und Helfer.

3. Zusatzversicherung Nichtmitglieder (Unfallversicherung)

Sofern diese Nichtmitglieder an Kursen (z.B. bei Elke), Probetrainings, etc. teilnehmen.

4.Kfz-Wegeversicherung (VGH-Versicherung)

Versicherungsschutz für Mitglieder und deren Familienangehörigen für Fahrten außerhalb des eigenen Wohnortes mit dem privaten PKW (oder PKW von Familienangehörigen). Wobei sonstige Versicherungen (z.B. Vollkasko) vorab in Anspruch genommen werden müssen.

Was ist im Schadensfall zu tun?

Nach Eintritt des Schadens muss umgehend eine Meldung über den zuständigen Verein (Kontaktdaten siehe unten) auf den entsprechenden Formularen an die ARAG, VGH bzw. an den KSA erfolgen.

Kostenübernahmeerklärungen oder Schuldanerkenntnisse dürfen nicht erfolgen. Keine Selbstregulierung des Schadens! Bitte unbedingt die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen zur Kenntnis nehmen und beachten!

Wo gibt es weitere Informationen?

Sozialwart:
Horst von Hollen, Heerenkamp 13, 27321 Emtinghausen (Tel. 04295 1411). E-Mail: horst.von.hollen@t-online.de

Die ausführliche kostenlose Broschüre zum Sportversicherungsvertrag, Informationen und Beratung sowie die Formulare für eine Schadensmeldung gibt es beim:
ARAG – Versicherungsbüro für Niedersachsen
Schillerstraße 31, 30169 Hannover
Tel.: 0511 30426 42 oder 43
Fax: 0511 30426 48
E-Mail: vsbhannover@arag-sport.de

Weitere Infos können auch auf der Internetseite der ARAG-Sportversicherung unter www.arag-sport.de abgerufen werden.

Weitere Informationen zum Bereich Sportversicherung als PDF: